Die Bestattung eines geliebten Menschen ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch erhebliche Kosten verursachen. Vielen Erben ist jedoch nicht bewusst, dass die Bestattungskosten steuermindernd bei der Erbschaftsteuer geltend gemacht werden können. Durch sorgfältige Dokumentation lassen sich hier bedeutende steuerliche Entlastungen erzielen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten absetzbar sind und wie Sie diese korrekt in Ihrer Erbschaftsteuererklärung angeben.
Bei der Erbschaftsteuererklärung können Erben die Kosten der Bestattung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Diese Abzüge mindern den steuerpflichtigen Erwerb und somit die Erbschaftsteuer. Zu den abzugsfähigen Bestattungskosten gehören:
Neben den unmittelbaren Bestattungskosten können auch die Kosten für ein Grabdenkmal und die langfristige Grabpflege steuerlich berücksichtigt werden.
Die Kosten für Grabsteine, Einfassung des Grabes und die Erstbepflanzung sind abzugsfähig, solange sie als angemessen gelten. Dabei wird die Angemessenheit durch die regionalen Gegebenheiten bestimmt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel einen pauschalen Betrag von 300 € pro Jahr für die laufende Grabpflege. Höhere Beträge können angesetzt werden, müssen jedoch nachweisbar und ortsüblich sein.
Nach aktueller Rechtslage können Erben einen Pauschbetrag von 10.300 € für Bestattungskosten geltend machen, ohne dass sie dafür Belege vorlegen müssen. Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem Betrag, können die zusätzlichen Kosten durch Vorlage entsprechender Belege ebenfalls abgesetzt werden. Wichtig ist jedoch, dass dieser Betrag auf den gesamten Erbfall und nicht auf jeden einzelnen Erben angewendet wird.
Nicht absetzbar sind hingegen Eigenleistungen, wie z.B. der eigene Arbeitsaufwand oder der von Freunden und Bekannten bei der Auflösung des Haushalts des Erblassers. Ebenso können Kosten, die vollständig durch das Erbe gedeckt werden, nicht abgezogen werden.
Die korrekte Erfassung und Absetzung von Bestattungskosten in der Erbschaftsteuererklärung kann Erben eine erhebliche steuerliche Entlastung bringen. Angesichts der Komplexität und der sich ständig ändernden Regelungen im Steuerrecht ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir bei protego legal sind spezialisiert auf Erbrecht und Steuerrecht und helfen Ihnen dabei, Ihre Erbschaftsteuerlast zu optimieren. Unsere erfahrenen Experten sorgen dafür, dass Sie alle möglichen Abzüge nutzen und Ihre Erbschaft steuerlich bestmöglich gestalten.