Sie sind in das Thema Stiftungen eingetaucht und fragen sich, ob es möglich ist, eine nicht-rechtsfähige Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umzuwandeln? Diese Frage ist besonders relevant für Stifter und Stiftungsinteressierte, die ihre gemeinnützigen Ziele auf eine nachhaltigere und formalere Weise erreichen möchten. In diesem Blogbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen nicht-rechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen erläutern, den Prozess der Umwandlung beleuchten und wichtige Überlegungen für diesen Schritt vorstellen.
Nicht-rechtsfähige Stiftungen sind private Vereinbarungen, bei denen das Stiftungsvermögen im rechtlichen Eigentum eines Treuhänders bleibt. Diese Form der Stiftung wird häufig wegen ihrer Flexibilität und einfacheren Verwaltung gewählt. Allerdings bietet sie weniger rechtliche Sicherheit und ist in der Regel auf die Lebenszeit des Stifters oder des Treuhänders beschränkt.
Rechtsfähige Stiftungen hingegen sind juristische Personen, die durch die Anerkennung der zuständigen Behörde entstehen. Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass das Stiftungsvermögen von der privaten Sphäre des Stifters getrennt und dauerhaft für den Stiftungszweck gewidmet ist.
Die Umwandlung einer nicht-rechtsfähigen in eine rechtsfähige Stiftung ist ein strukturierter Prozess, der sorgfältige Planung erfordert:
Die Umwandlung einer nicht-rechtsfähigen in eine rechtsfähige Stiftung bietet viele Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Absicherung und die Perpetuierung des Stiftungszwecks. Allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt und sorgfältig geplant werden, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung kann diese Umwandlung ein wichtiger Schritt zur Umsetzung Ihrer gemeinnützigen Ziele sein. Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen bei allen Schritten mit unserer Expertise.